Alle Wasserarme / Fließe haben einen Namen. An Holzschildern direkt an Bäumen oder an Pfählen befestigt oder aus Metall an Eisenpfählen montiert, ermöglichen sie die Orientierung im Spreewald. Auf denen befinden sich die unmittelbar erreichbaren Orte mit deren Entfernungsangaben und der Infrastruktur, die man dort vorfindet. Jeder Pfahl hat eine Nummer, anhand dieser Nummer können wir oder der Rettungsdienst Ihren Standort herausfinden und Ihnen weiterhelfen.
Vor der Tour bekommen Sie von uns eine Tourenübersichtskarte ausgehändigt, in der wir Ihnen eine Tourenempfehlung nach Ihren Wünschen einzeichnen und erläutern können.
Wer sich vorab intensiv mit den örtlichen Gegebenheiten und den möglichen Kanutouren beschäftigen möchte, dem empfehlen wir folgende Wasserwanderkarten:
Mit folgenden Kanu-Reiseführern kommen Sie immer ans Ziel:
Diese Karten / Reiseführer können Sie auch bei uns an der Kanustation erwerben.
Als Wasserwanderer / Kanute bewegen Sie sich auf Landes- & Bundeswasserstraßen. Bitte beachten Sie folgende Verkehrsregeln:
Spreewaldkähne haben grundsätzlich Vorfahrt
(gemäß §77 der Landesschifffahrtsverordnung – LschiffV)
Gern können Sie die Spreewaldkähne mit einem ausreichenden seitlichen Abstand überholen. An den Kreuzungen und Schleusen gewähren Sie den Spreewaldkähnen bitte Vorrang.
Halten Sie nicht mittig auf Kreuzungen
Fahren Sie immer vorsichtig an die Kreuzungen heran und halten Sie nicht auf diesen. Bevor Sie über eine Wasserkreuzung paddeln, sollten Sie zuerst auf der Karte nach dem Weg schauen, um ungewolltes Anhalten auf der Kreuzung zu vermeiden.
Verkehrszeichen & Verkehrsregeln
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Verbot für Sportboote Paddelboote & Kanadier sind Sportboote und dürfen dort nicht weiter fahren. |
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Gesperrt für alle Fahrzeuge Auch Paddelboote & Kanadier dürfen dort nicht weiter fahren.
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Vorgeschriebene Fahrtrichtung Bitte fahren Sie entlang der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
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Hinweiszeichen Wehranlage Wehranlagen nicht befahren es besteht Lebensgefahr. |
Kein Alkohol während der Tour
(gemäß §4 und §5 der Landesschifffahrtsverordnung – LschiffV)
Die Kanus (Paddelboote & Kanadier) dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol und Drogen gepaddelt werden!
Boote nicht zusammenbinden und schleppen.
In den Ortsbereichen Lehde & Leipe sowie auf den Fließen, auf denen Kähne unterwegs sind, die Kanus nicht zusammenbinden und gegenseitig abschleppen. Hierbei besteht erhöhte Unfallgefahr. Tauschen Sie besser die Besatzung untereinander.
Damit diese Regeln auch eingehalten werden, überwacht und kontrolliert die Wasserschutzpolizei die Gewässer. Man erkennt Sie an Ihrer blauen Uniform und Ihrem Motorboot, aber sie sind auch in Zivil des öfteren anzutreffen.